Es muss nicht immer gleich ein orthopädischer Maßschuh in Betracht gezogen werden, da oftmals schon eine orthopädische Zurichtung Linderung verschafft.
Unter orthopädischen Zurichtungen versteht man Veränderungen an Ihrem konfektionierten „normalen“ Schuhwerk, welche mögliche Fußbeschwerden, die Ihre Gehfähigkeit sowie Ihre Gehausdauer stark einschränken, beseitigen bzw. mindern sollen.
Sie dienen als Abrollhilfen:
- Schmetterlingsrolle bei Spreizfußbeschwerden sowie Metatarsalgie
- Mittelfußrolle bei Sprungelenksarthrose oder Fußwurzelarthrose
- Rigidusrolle bei Arthrose im Großzehengrundgelenk
- Abroll- und Pufferabsatz
bei statischen Veränderungen:
- Schuh- und Absatzerhöhungen
- Verkürzungsausgleich
- Absatz- und/ oder Sohlenverbreiterung
- Außenranderhöhung bei Innenmeniskusschäden oder O-Bein Stellung
- Innenranderhöhung bei Aussenmeniskusschäden oder X-Bein Stellung
weitere orthopädische Zurichtungen:
- Schaftveränderungen (Weitungen)
- Sohlenversteifung
- Veränderungen an der Hinterkappe (Haglund – Ferse)