orthopädische Zurichtungen

Es muss nicht immer gleich ein orthopädischer Maßschuh in Betracht gezogen werden, da oftmals schon eine orthopädische Zurichtung Linderung verschafft.

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Unter orthopädischen Zurichtungen versteht man Veränderungen an Ihrem konfektionierten “normalen” Schuhwerk, welche mögliche Fußbeschwerden, die Ihre Gehfähigkeit sowie Ihre Gehausdauer stark einschränken, beseitigen bzw. mindern sollen.

Sie dienen als Abrollhilfen:

  • Schmetterlingsrolle bei Spreizfußbeschwerden sowie Metatarsalgie
  • Mittelfußrolle bei Sprungelenksarthrose oder Fußwurzelarthrose
  • Rigidusrolle bei Arthrose im Großzehengrundgelenk
  • Abroll- und Pufferabsatz

bei statischen Veränderungen:

  • Schuh- und Absatzerhöhungen
  • Verkürzungsausgleich
  • Absatz- und/ oder Sohlenverbreiterung
  • Außenranderhöhung bei Innenmeniskusschäden oder O-Bein Stellung
  • Innenranderhöhung bei Aussenmeniskusschäden oder X-Bein Stellung

weitere orthopädische Zurichtungen:

  • Schaftveränderungen (Weitungen)
  • Sohlenversteifung
  • Veränderungen an der Hinterkappe (Haglund – Ferse)